Wir möchten, dass Sie nach Ihrer Behandlung in unserem Krankenhaus eine professionelle Anschlussbehandlung erfahren. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit werden alle dahingehenden Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V geplant und vorbereitet. Damit entsprechen wir der gesetzlichen Vorgabe, die seit dem 1. Oktober 2017 für alle Krankenhäuser und Kliniken bindend ist.
Ziel des Entlassmanagements ist es, Ihnen als Patientinnen und Patienten eine bestmögliche Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt im Hospital zum Heiligen Geist zu ermöglichen. Um diese Versorgung zu erreichen, bereitet Ihre Station eine gute und standardisierte Entlassung für Sie vor. Hierbei erhalten Sie alle nach der Entlassung notwendigen Formulare.
In manchen Fällen wird aufgrund der Erkrankung oder des stationären Aufenthaltes ein spezialisiertes Entlassmanagement durch die Sozial und Pflegeberatung im Hospital benötigt. Ihre Station fordert diese bei Bedarf an. Im Zuge dessen beraten Sie die Mitarbeiterinnen gerne individuell zu Ihrem persönlichen Bedarf. Wird bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen eine spezielle strukturierte Organisation der Entlassung nötig sein, können Sie sich auch gerne mit der Sozial- und Pflegeberatung in Verbindung setzen.
Bei weiteren Fragen zum Entlassmanagement wenden Sie sich an den Empfang des Hospitals:
Telefonisch erreichbar von
Mo. – Fr. 9.00 - 19.00 Uhr
Sa. – So. 10.00 - 14.00 Uhr